– Deine Werbeagentur aus Xanten –
1.0. Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich
und auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder
von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen
des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt.
2.0. Angebot
• 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bei
Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns
Berichtigungen vor.
• 2.2. Die Annahme eines Auftrags kann von einer Sicherheitsleistung
oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
• 2.3. Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt
werden. Entsprechendes gilt für Nebenabreden, Änderungen
und Ergänzungen eines von uns angenommenen Auftrags.
3.0. Preise
• 3.1. Grundlage jeder Auftragserteilung ist unsere Preisliste in
ihrer jeweils aktuellen Fassung.
• 3.2. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Die
Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung
in der Rechnung gesondert ausgewiesen und ist vom
Kunden zu entrichten.
• 3.3. Alle in der Preisliste angegebenen Druckpreise gelten ab
fertig vorliegender Druckdatei. Der durch eine fehlerhafte Dateilieferung
entstehende Kostenaufwand wird zu den in unserer
Preisliste angegebenen Verrechnungssätzen berechnet.
• 3.4. Zu den in unserer Preisliste angegebenen Druckpreisen
kommen Porto-, Verpackungs- und Versicherungskosten nach
Maßgabe unseres Bestellformulars hinzu.
• 3.5. Rabatte und Skonti werden nur nach vorheriger,
ausdrücklicher Vereinbarung gewährt, die unserer schriftlichen
Bestätigung bedarf.
4.0. Zahlung
• 4.1. Druck und Lieferung erfolgen nur nach Vorkasse.
Der Rechnungsbetrag ist sofort mit der Bestellung fällig und ist
auf unser Konto zu überweisen.
• 4.2. Bei Überweisungen ist die von unserem Bestellsystem
erzeuge Auftragsnummer anzugeben. Die Ablehnung von Schecks
oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme
erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen
gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
• 4.3. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn
wir seine Gegenansprüche anerkannt haben, diese rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.0. Annullierungskosten
• 5.1 Zieht der Auftraggeber einen erteilten Auftrag vor Vollendung
des Werkes unberechtigt zurück, kann der Auftragnehmer unbeschadet
der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden
geltend machen, 40% des Verkaufspreises (Nettoentgeltes) für die
Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen
Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis
eines geringen Schadens vorbehalten.
6.0. Lieferung
• 6.1. Der Produktionsbeginn erfolgt nach Datenanlieferung und
Zahlungseingang auf unserem Konto. Eine Zahlung gilt erst dann
als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Eine
Zahlung per Scheck gilt als erfolgt, wenn der Scheck gebucht ist.
• 6.2. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich,
sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
• 6.3. Wir haften für Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.
Soweit dem Kunden auf Grund des Lieferverzuges ein Anspruch auf
Schadenersatz statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf den
Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens
begrenzt.
• 6.4. Zu Teillieferungen sind wir jederzeit berechtigt.
7.0. Reklamationen und Haftung
• 7.1. Der Kunde hat unsere Leistung unverzüglich nach der Ablieferung
zu untersuchen und uns einen Mangel unverzüglich anzuzeigen.
Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt unsere Leistung als genehmigt,
es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei
der Untersuchung nicht erkennbar war.
• 7.2. Für Fehler in der Datenanlieferung oder im Manuskript bzw. in
Folge Unleserlichkeit desselben wird keine Haftung übernommen.
Entsprechendes gilt für Fehler, die im Korrekturabzug vom Kunden
übersehen wurden.
• 7.3. Der Kunde sichert mit der Auftragserteilung zu, dass er mit dem
Druckauftrag keine Urheberrechte, Leistungsschutz- oder sonstige
gewerbliche Schutzrechte und keine Persönlichkeits-, Namens- oder
Vermögensrechte Dritter verletzt. Insoweit hat der Kunde uns von
einer etwaigen Inanspruchnahme auf Grund von Unterlassungsoder
Schadensersatzansprüchen Dritter unter Einschluss sämtlicher
Rechtsverteidigungskosten freizuhalten.
• 7.4. Sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, ist
unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Liegt
keine vorsätzliche Vertragsverletzung vor, ist die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt.
• 7.5. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzten,
haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist
aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
• 7.6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die
zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
• 7.7. Die Verjährung für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme
unserer Lieferung.
8.0. Eigentumsvorbehalt
• 8.1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
unser uneingeschränktes Eigentum. Im Falle einer laufenden
Geschäftsverbindung gilt dieser Eigentumsvorbehalt bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem bestehenden Kontokorrentverhältnis; der
Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo.
• 8.2. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der von uns gelieferten
Waren sind ausgeschlossen. Der Kunde ist jedoch berechtigt,
unsere Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er
tritt uns für diesen Fall jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe
des Faktura-Endbetrages (einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer)
unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob
unsere Ware ohne oder nach Verarbeitung verkauft worden ist. Zur
Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen,
bleibt hiervon jedoch unberührt. Insoweit verpflichten wir uns,
die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde
uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung
mitteilt.
• 8.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei
denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
In der Pfändung der Vorbehaltsware liegt stets ein Rücktritt vom
Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren
Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten
des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten -
anzurechnen.
• 8.4 Von uns entworfene Logos, CIs und sonstige grafische arbeiten gehen bei bezahlung der Rechnung nicht automatisch in den Besitz unseres Kunden über, sondern bleiben nach wie vor unser Eigentum bis Sie gesondert berechnet werden.
Solange dürfen selbige ohne unser Einverständnis nicht anderweitig verarbeitet oder genutzt werden.
9.0. Plottaufträge
• 9.1. Bei Plottaufträgen behalten wir uns geringe Farbabweichungen von gedruckten Vorlagen vor.
• 9.2. Fehler die auf verkehrte Montage durch dritte zurückzuführen sind, trägt der Kunde. Eine Kostenrückerstattung ist in diesem Fall nicht möglich.
10.0. Erfüllungsort und Gerichtsstand
• 10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und
zwar auch bei Lieferung ins Ausland.
• 10.2. Der Gerichtsstand für eventuelle sich aus dem Vertrag ergebende
Streitigkeiten ist für beide Parteien Duisburg (Deutschland).